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1. Allgemeines

Der Tätigkeitsschwerpunkt der Anwaltskanzlei Goussetis liegt auf dem Gebiet des Insolvenzrechts und des Insolvenzstrafrechts.
 
Hierzu zählt vornehmlich die Beratung und Vertretung von Schuldnern und Unternehmen im Rahmen von Verbraucherinsolvenz- und Regelinsolvenzverfahren sowie die Beratung und Vertretung von Gläubigern zum Zwecke der Realisierung offener Forderungen, Forderungsanmeldung im eröffneten Verfahren etc.
Im Zuge dessen begleiten wir unsere Mandanten von der ersten Beratung bis zur endgültigen Erteilung der Restschuldbefreiung, denn selbst kleine Fehler können im laufenden Insolvenzverfahren dazu führen, dass den Schuldnern die Restschuldbefreiung versagt wird. Eine permanente Begleitung durch unsere Kanzlei hilft dabei, dies zu verhindern. Wir lassen Sie nicht alleine!
Zudem führen wir für unsere Mandanten regelmäßig Verhandlungen mit Gläubigern, um Insolvenzverfahren zu vermeiden und um auf diesem Wege eine vorzeitige Entschuldung herbeizuführen.
 
Weiterhin gehört zum Leistungsspektrum die Beratung und Vertretung im Bereich des allgemeinen Straf- und Zivilrechts.
Viele Menschen scheuen sich vor dem Insolvenzverfahren, da sie aufgrund von Gerüchten, Fehlinformationen, Googlehalbwissen etc. Befürchtungen haben, die am Ende absolut unbegründet sind. Diese Erfahrungen dürfen wir fast täglich machen, wenn uns die Mandanten erzählen, warum sie erst jetzt einen Fachanwalt aufsuchen. Wir bieten Erstberatungen zu absolut moderaten Preisen an, die oftmals sofort Klärung bringen und den Schuldnern direkt einen Großteil Ihrer Sorgen nehmen können.

 

2. Das Verbraucherinsolvenzverfahren

Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist im Wesentlichen die richtige Verfahrensart für den normalen Bürger, der niemals selbständig war. Es gelten gewisse Ausnahmen für ehemals selbständige Personen, die ggf. auch ein Fall für die Regelinsolvenz sein können. Die Schuldner haben die Möglichkeit, durch das Verfahren nach spätestens sechs Jahren Restschuldbefreiung zu erlangen und somit schuldenfrei zu werden. Nachdem es im Jahre 2020 eine Novellierung der Insolvenzordnung gab, wurde die Verfahrensdauer nunmehr auf drei Jahre verkürzt. Hierzu beraten wir Sie gerne.

Um einen Verbraucherinsolvenzantrag stellen zu können, ist es erforderlich, dass zunächst der Versuch unternommen wird, eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern zu erzielen. In der Regel scheitern diese Versuche, was keineswegs  schlimm ist. So ist das Scheitern vielmehr Voraussetzung dafür, dass ein Insolvenzantrag gestellt werden kann. Die Anwaltskanzlei Goussetis gilt als anerkannte Stelle, die solche Bescheinigungen ausstellen darf.

 

 

3. Das Regelinsolvenzverfahren

Das Regelinsolvenzverfahren ist die einschlägige Verfahrensart für sämtliche Gesellschaftsformen (zum Beispiel GmbH, GbR, GmbH & Co. KG etc.) so wie diejenigen Personen, die aktuell selbständig sind (Gewerbetreibende) und ehemals selbständige, deren Vermögensverhältnisse nicht mehr überschaubar sind oder über Schulden aus Arbeitsverhältnissen verfügen.

 

Durch das Regelinsolvenzverfahren werden Schuldner auch von privaten Schulden befreit, also von solchen, die nicht im Zusammenhang mit dem Gewerbe stehen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass in vielen Fällen auf Wunsch das bestehende Gewerbe auch im laufenden Insolvenzverfahren fortgeführt werden kann. Hierdurch haben die Betroffenen die Möglichkeit, praktisch ohne Last nochmal neu durch zu starten.

Insbesondere ist Geschäftsführern von Kapitalgesellschaften (GmbH, UG) dringend anzuraten, im Falle von Zahlungsschwierigkeiten umgehend einen Fachanwalt aufzusuchen, da in nicht seltenen Fällen eine strafrechtliche Verurteilung droht, sollten diese nicht rechtzeitig einen Insolvenzantrag stellen. Auch droht in vielen Fällen die persönliche Haftung der Geschäftsführer in Form der sogenannten Durchgriffshaftung. Sollten Sie für sich Bedarf sehen, beraten wir Sie gern. Vereinbaren Sie einfach einen Termin. Die Kontaktdaten finden Sie unter dem Punkt "Kontakt".

4. Warum zum Fachanwalt?

Die Suche nach einem seriösen Schuldnerberater / Rechtsvertreter gestaltet sich für viele Menschen oftmals schwierig, da der Markt von "schwarzen Schafen" übersättigt ist.

 

Die Rechtsmaterie ist äußerst vielschichtig und greift nicht selten auf weitere Rechtsgebiete (Strafrecht, allgemeines Zivilrecht etc.) über. Es soll daher dringend davon abgeraten werden, einen nicht spezialisierten Anwalt bzw. nicht anerkannte Schuldnerberater um Hilfe zu ersuchen.

 

In insolvenzrechtlichen Angelegenheiten kann daher nur der Gang zum Fachwanalt für Insolvenzrecht angeraten werden. Diese Bezeichnung darf nur von denjenigen Anwälten getragen werden, die mindestens drei Jahre auf dem Rechtsgebiet tätig sind, mindestens 120 Mandate bearbeitet haben und umfangreiche theoretische Kenntnisse auf diesem Rechtsgebiet nachweisen können.

 

Zudem besteht für Fachanwälte eine Verpflichtung zur regelmäßigen Fortbildung. Sämtliche genannten Voraussetzungen werden durch die jeweils zuständige Rechtsanwaltskammer überwacht, sodass in der Regel eine professionelle Beratung gewährleistet ist.

 
5. Kosten

Die Kosten für die Beratung und Vertretung in insolvenzrechtlichen Angelegenheiten hängen im Wesentlichen von der Anzahl der vorhandenen Gläubiger und dem damit einhergehenden Arbeitsaufwand ab.

 

Aus diesem Grunde kann eine allgemeingültige Aussage an dieser Stelle nicht getroffen werden. Im Rahmen des ersten Beratungsgespräches kann jedoch ein endgültiger Betrag genannt werden, zu dem keine weiteren Kosten hinzutreten, sodass absolute Kostentransparenz gegeben ist.

 

Im Übrigen wird nach den Vorschriften des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) abgerechnet.

 

 

Das Verbraucherinsolvenzverfahren
Das Regelinsolvenzverfahren
Warum zum Fachanwalt
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